Teilnahmebedingungen

1. Grundsätzliches

Wenn wir bei Seminaren und Tagungen gemeinsam unterwegs sind, ist es notwendig, vorher Vereinbarungen zu treffen, damit die Veranstaltung gelingt und alle Beteiligten zufrieden sind. Das bedeutet unter anderem, dass wir versuchen, rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander umzugehen. Weiterhin erwarten wir von allen Teilnehmenden (auch Volljährigen!), dass sie Vorgaben der Leitung, die den ordnungsgemäßen Ablauf, die Gemeinschaft in der Gruppe und gesetzliche Vorgaben betreffen, nachkommen.

Zu den notwendigen Vereinbarungen gehören auch einige formale Aspekte. Aus diesem Grund machen wir auch das Nachfolgende zum Inhalt des mit der Anmeldung zustande kommenden Teilnahmevertrages.

2. Die Anmeldung

Durch unsere schriftliche Bestätigung der Anmeldung kommt der Teilnahmevertrag zustande. In vielen Fällen ist es notwendig, spätestens 14 Tage nach der Anmeldebestätigung eine Anzahlung zu leisten. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, können wir den Rücktritt vom Teilnahmevertrag erklären und Rücktrittskosten geltend machen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, öffnen wir eine Warteliste und informieren darüber. Gehen weniger Anmeldungen als 9/10 der Teilnehmendenzahl ein, können wir bis 14 Tage vor Maßnahmebeginn absagen und zahlen den bereits gezahlten Teilnahmebeitrag (TN-Beitrag) zurück.
Bei Rücktritt des Teilnehmenden können wir Schadensersatz einbehalten, es sei denn, uns entsteht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden oder eine geeignete Ersatzperson nimmt an der Maßnahme teil. Dabei gilt folgende Staffel: Bei Rücktritt innerhalb von weniger als

  • acht Wochen vor der Maßnahme: 1/2 des TN-Beitrag,
  • sechs Wochen vor der Maßnahme: 3/4 des TN-Beitrag,
  • vier Wochen vor der Maßnahme: voller TN-Beitrag.

Wir weisen auf die Möglichkeit hin, vor der Anmeldung eine Reiserücktrittskosten- und/oder -gepäckversicherung abzuschließen (bitte in einem Reisebüro erkundigen).

3. Zahlung des Teilnehmendenbeitrages

Die Zahlung ist spätestens 14 Tage vor Maßnahmebeginn fällig, es sei denn, wir haben Abweichendes mitgeteilt. Sofern nicht anders angegeben für die übrigen Angebote bitte bei Anmeldung den Gesamtbetrag überweisen. Der TN-Beitrag kann in Fällen der Bedürftigkeit ermäßigt werden. Bitte unbedingt nachfragen!
Wir können den Reisepreis nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus Gründen, die in der Person liegen, nicht in Anspruch genommen haben.

4. Die Gesundheit unserer Teilnehmenden

Wir sorgen uns sehr um die Gesundheit und Sicherheit unserer Teilnehmenden. Dafür ist es unbedingt notwendig, die Leitung im Vorfeld schriftlich über den Gesundheitszustand der Teilnehmenden zu informieren. Nur so kann die Leitung bei Unfall/Krankheit die richtigen Maßnahmen ergreifen, diese Informationspflicht gilt insbesondere für Allergien und Unverträglichkeiten, ständig einzunehmende Medikamente, akute, chronische und/oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten. Wir lehnen jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden (z.B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) ab.

Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Splitter o.ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten ziehen wir vor Ort Ärzte hinzu. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/die Arztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilnehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen. Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Bitte überlegen Sie, eine Reisekranken- und/oder -Rücktransportversicherung abzuschließen.

Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen (kann aber die ärztlich verordnete Einnahme überwachen). Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, muss diese selbst mitbringen.

5. Persönlichkeitsrechte & Datenschutz unserer Teilnehmenden

Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erkläre die Teilnehmenden, bzw. deren Erziehungsberechtigte, sich einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronisch Daten.

Diese werden nicht kommerziell genutzt. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht, um die Teilnahmegebühr möglichst gering zu halten. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese für weitere Maßnahmen.

6. Schlussbestimmungen

Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifache TN-Beitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus und weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche(§§ 651c bis 651f BGB) verjähren nach einem Jahr nach Maßnahmeende.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.