Förderung durch die Kirchliche Studienbegleitung
Die Theologiestudent*innen der hannoverschen Landeskirche erhalten auf jeweiligen Antrag Förderungen für ihren Studienweg. Du fragst dich, ob dein Projekt in diese Förderung passt? Melde Dich gerne bei uns.
Zur Listenaufnahme und zum Abschluss des Studiums fördert die Landeskirche das Studium mit je 500,00 Euro auf Antrag.
Förderhöhe:
500,00 Euro
Wichtig:
Immatrikulationsbescheinigung und Examensmeldung dem Antrag ggfls. beifügen.
Einmal im Jahr erhälst Du über den Newsletter die Möglichkeit einen Büchergeld zu beantragen. Für den Antrag musst Du eine Immatrikulationsbescheinigung einreichen.
Förderhöhe:
jährlich 100,00 Euro.
Wichtig:
Nur auf Antrag über den Newsletter. Frist beachten. Das Büchergeld wird nicht ausgezahlt, wenn die Förderung zur Listenaufnahme ebenfalls beantragt wurde.
Ein Gemeindepraktikum ist während des Studiums (Abschluss: Magister Theologiae) ist obligatorisch.
Die Landeskirche fördert bis zu drei Praktika.
Förderhöhe: Je Praktikum bis zu 600,00 Euro. Pflichtpraktikum Unkostenerstattung, 2 weitere Praktika 2/3 der Kosten bis zu 600 Euro.
Die Landeskirche fördert die Teilnahme an Tagungen, Exkursionen, Seminaren und Fortbildungen.
Förderhöhe:
Erstattung von 2/3 der Kosten (Teilnahmebeiträge, Kosten für Anfahrt und Unterbringung) bis zur Förderhöchstgrenze von 200 €. Erstattung erfolgt im Anschluss. Belege sind erforderlich.
Diese Förderung kann bis zu drei Mal pro Person beantragt werden.
Bei besonderen Projekten ist es möglich, 2-3 Tagungskostenzuschüsse zusammen zu nehmen. Sprecht uns gerne an.
Die Landeskirche erstattet Dir gegen Vorlage Deiner Beitragsquittung und der Immatrikulationsbescheinigung die Langzeitstudiengebühr, sofern Du Evangelische Theologie als Zweitstudium innerhalb der Regelstudienzeit studierst oder du dich in der Examensvorbereitung bzw. im Examen befindest. Semesterbeiträge u. ä. werden nicht erstattet.
Bitte prüfe zuvor, ob Du ggf. die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung/Erlassmöglichkeit der Langzeitstudiengebühren erfüllst. Hinweise dazu findest Du auf den Internetseiten Deiner Hochschule.
Link: Informationsseite der Universität Göttingen Erlassmöglichkeiten Langzeitstudiengebühren