Über die eigenen Studierendentagungen hinaus fördert die Landeskirche die Teilnahme an bis zu drei Exkursionen, Tagungen, Seminaren und Fortbildungen durch die Übernahme von 2/3 der Kosten (Teilnahmebeiträge, Kosten für Anfahrt und Unterbringung) bis zur Förderhöchstgrenze von 200 €. Diese Förderung kann bis zu drei Mal pro Person beantragt werden. Bei besonderen Projekten können 2-3 Tagungsförderungen zusammengelegt werden.
Ein Antragsformular findest Du im Downloadbereich auf dieser Seite.