Nach einem ordnungsgemäßen Studium der Evangelischen Theologie können sich die Studierenden zur Ersten theologischen Prüfung melden. Das Prüfungsamt wird von den evangelischen Kirchen Niedersachsens gemeinsam durch die Konföderation getragen.
Der Rat der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen hat am 9. März 2013 Prüfungsbestimmungen verabschiedet. Diese treten mit dem Meldetermin 1. November 2014 in Kraft.
Neben den Anforderungen an die Kandidat*innen durch die Prüfungen möchten wir Sie im Prüfungsprozess begleiten und unterstützen.
So finden Sie hier