Zur Ersten Theologischen Prüfung kann zugelassen werden, wer Mitglied einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ist und ein ordnungsgemäßes Grund- und Hauptstudium der Evangelischen Theologie nachweist.
Für die Zulassung zur Ersten theologischen Prüfung sind bestimmte Leistungsnachweise Voraussetzung (vgl. § 5 der Prüfungsordnung).